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Irene Haupts
Das Heimgesetzt in Verbindung mit der Heimmitwirkungsverordnung sieht für Pflegeheime die Bildung eines Heimbeirats, bestehend aus drei Personen, vor. Alternativ besteht die Möglichkeit der Bestellung eines Heimfürsprechers durch die Heimaufsichtsbehörde.
Wir freuen uns, dass die Aufgaben der Heimfürsprecherin in unserer Einrichtung durch Frau Irene Haupts wahrgenommen werden. Frau Haupts war selbst auch Angehörige und kann somit die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die der Angehörigen sicher bestens Verstehen und in ihr Aufgabenfeld integrieren.
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